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ZPO § 195 Zustellung von Anwalt zu Anwalt

ZPO § 195 Zustellung von Anwalt zu Anwalt

[ Auszug: (1) Sind die Parteien durch Anwälte vertreten, so kann ein Schriftstück auch dadurch zugestellt werden, dass der zustellende Anwalt das zu übergebende Schrift ... ]